Sachverständigenbüro
Markus Schröter

Fundierte Immobiliengutachten
für jeden Anlaß

 

  • Kostenlose Erstberatung

  • Kurzfristige Terminvergabe

  • Transparente Kosten

Ihr Immobilienexperte

Markus Schröter Diplom-Sachverständiger (DIA)
Markus Schröter

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Immobilienbewerter (DIA)
Operatorschulung für Bauthermografie – Sachkunde
Fachkunde TRGS 521 und 524
Kaufmann (IHK)

Mein Name ist Markus Schröter. Ich bin Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und mittlerweile seit gut 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig.

In Dortmund geboren und mittlerweile in Düsseldorf beheimatet, liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit in der Bewertung von Immobilien für eine Vielzahl von Anlässen.

Ganz gleich ob Sie ein Gutachten für eine Vermögensübertragung, zur Vermögensaufstellung, für steuerliche Zwecke, für Erbangelegenheiten, in einer Betreuungsangelegenheit, für den geplanten Immobilienverkauf oder Immobilienkauf oder im Rahmen einer Ehescheidung benötigen, ich stehe Ihnen gerne mit meinem langjährigen Know-how und meiner ganzen Erfahrung neutral und objektiv zur Seite.

Des weiteren unterstütze ich mit meiner Expertise Kaufinteressenten beim Kauf von Immobilien. Eine gründliche Bauwerksanalyse und Überprüfung anderer wichtiger Parameter vor dem Kauf schützt Sie vor unerwarteten Kosten durch möglicherweise versteckte Schäden oder Baumängel.

Auf diese Expertise greifen auch immer wieder gerne Immobilienverkäufer zurück. Meine Kunden schätzen besonders den 100-prozentigen Full-Service den ich anbiete, der stets mit der Bewertung der zu verkaufenden Immobilie beginnt und erst mit der Übergabe des Objekts an den neuen Besitzer endet. Dazwischen können Sie sich entspannt zurücklehnen und müssen sich um ‚fast‘ nichts kümmern.

Gutachten & Weitere Leistungen

 

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Wertindikationen

 
Mit einer Wertindikationen erhalten Sie einen schnellen und präzisen Überblick über den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Sie ist die günstigste Alternative und hilft bei einer ersten Einschätzung des Martwerts und dient Ihnen als Grundlage für weitere Entscheidungen.

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Kurzgutachten

 
Wenn Sie eine zeitnahe und fundierte Einschätzung Ihrer Immobilienwerte benötigen, ist das kompakte Kurzgutachten eine gute Lösung. Es kommt immer dort zum Einsatz, wo noch kein Vollgutachten notwendig ist, bietet Ihnen aber dennoch eine präzise Wertanalyse Ihrer Immobilie für alle Ihre weiteren Entscheidungen.

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Verkehrswertgutachten

 
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird immer dann benötigt, wenn es um Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Finanzierungswertermittlungen, Zwangsversteigerungen, Vermögensaufteilungen, Gegengutachten, Enteignungs- und Entschädigungsverfahren oder um steuerliche Anlässe wie den Nachweis eines „niedrigeren gemeinen Werts“ gegenüber dem Finanzamt geht.

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Gutachtenplausibilisierung

 
Es kann passieren, das ein Immobiliengutachten überprüft werden muß. Die Plausibilisierung bietet Ihnen eine gründliche Prüfung und Bewertung des Ihnen vorliegenden Gutachtens hinsichtlich der Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der ermittelten Werte.

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Kaufberatung

 
Professionelle und sachverständige Begleitung auf dem Weg zur Traumimmobilie, damit der Immobilienkauf kein Fiasko wird.
Ich unterstütze Sie bei den Besichtigungen, der Zustandsbewertung der Immobilie, der Einschätzung des Kaufpreises, der Überprüfung und Beschaffung der relevanten Objektunterlagen und der Verhandlung mit dem Verkäufer, damit Sie eine gut informierte Kaufentscheidung für Ihre Zukunft treffen können.

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Verkaufsberatung

 
Sie wollen Ihre Immobilie zügig und zu einem guten Ergebnis verkaufen? Als unabhängiger Sachverständiger unterstütze ich Sie objektiv beim Verkauf Ihrer Immobilie. Mit einer fundierten Verkaufsberatung und gegebenenfalls einem Kurzgutachten schaffen Sie Transparenz, Vertrauen und Sicherheit und Sie können Ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten dann problemlos erfüllen. Die Nachfrage nach Ihrem Objekt steigt und Sie erzielen einen hohen Verkaufspreis.

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Wohnraumvermessung

 
Eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV / DIN 277 liefert verläßliche Quadratmeterzahlen Ihrer Immobilie – ein unverzichtbarer Faktor beim Kauf, Verkauf, der Vermietung oder der Finanzierung einer Immobilie. Schon geringe Abweichungen bei der Wohnfläche können Kaufpreis, Miete, Nebenkosten und Versicherungsbeiträge erheblich beeinflussen und sorgen gegebenenfalls für Ärger. Um das von vornherein zu vermeiden, führe ich ein gründliches Aufmaß aller Räume durch und erstelle Ihnen einen schriftlichen Bericht mit der tatsächlichen Wohnfläche.

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Bauthermografie

Wärmebrücken und Leckagen – sichtbar mit Hilfe der Thermografie

Die Inspektion und Visualisierung von Baukonstruktionen durch zerstörungsfreie Thermografie zur:

  • Kontrolle der Energieeffizienz und Energieverluste bestehender Gebäude
  • Ortung und Beurteilung von Wasserschäden und Durchfeuchtungen
  • Inspektion von Leitungssystemen z.B. Fußbodenheizungen
  • Darstellung von Taupunktunterschreitungen auf Wandflächen als Feuchtenachweis für Schimmelpilze

ist eine schnelle und verläßliche Diagnose zur Prüfung der Baukonstruktion.

Weitere Leistungen

Durch mein starkes Netzwerk kann ich Ihnen zudem die nachfolgenden Leistungen anbieten: Architekten, Baustatiker,
spezialisierte Bausachverständige, zertifizierte Energieberater, verschiedene Handwerker
sowie Kontakt zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Grundstücksarten die ich für Sie bewerte

 

Ich erstelle Gutachten oder Wertexpertisen für die folgenden Grundstücksarten:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Ärztezentren
  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Industrie- & Technologieparks
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Bauerwartungs- und Rohbaulandflächen
  • Baulandflächen gewerblicher und wohnbaulicher Art
  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Erbbaurechtsgrundstücke
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Baulasten und sonstige Dienstbarkeiten
  • Überbau
  • Wegerechte
  • Altenteilregelungen
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Ermittlung des Zugewinns bei Ehescheidungen

Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d. h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall) zu bestimmen. Um den Wert des Grundstücks zu ermitteln werden in der Analyse das Grundstück, das oder die Gebäude, deren Lage und Zustand und viele weitere Faktoren wie den aktuellen Immobilienmarkt und konjunkturelle Aspekte untersucht.

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (Definition: § 194 BauGB)

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie wird immer dann benötigt, wenn Gerichte, Banken oder das Finanzamt dieses explizit anfordern. Hierfür übliche Situationen sind Vermögensstreitigkeiten wie Scheidungsverfahren oder Erbstreitigkeiten, insbesondere wenn diese gerichtlich geklärt werden müssen.

Damit das Verkehrswertgutachten von Ämter, Behörden und Gerichten anerkannt wird, benötigt der Sachverständige eine Zertfizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder er sollte öffentlich bestellt und vereidigt sein.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnungen und das Schreiben des Gutachtens erst abgeschlossen werden können, wenn alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen und die Ortsbesichtigung durchgeführt werden konnte. Kurzgutachten sind in der Regel schneller umsetzbar.

Wie läuft die Gutachtenerstattung ab?

1. Bei einem telefonischen Erstgespräch stimmen wir uns zur Art, zum Zweck und zum Umfang des von Ihnen benötigten Gutachtens ab. Wir gehen gemeinsam durch, welche für das Gutachten erforderlichen Unterlagen Ihnen bereits vorliegen und welche Unterlagen noch von Ihnen oder mir beschafft werden müssen.

2. Auf der Grundlage unseres Telefonats sende ich Ihnen einen Sachverständigenvertrag per Email oder per Post zur Unterschrift zu. Dem Vertrag liegt eine Vollmacht bei, welche ich zum Einholen von Auskünften oder Unterlagen bei öffentlichen Stellen benötige.

3. Sie senden mir den Sachverständigenvertrag unterschrieben zurück. Daraufhin hole ich die zu beschaffenden Informationen und Auskünfte bei den entsprechenden Stellen ein. Währenddessen senden Sie mir Kopien der Unterlagen zu, die Ihnen bereits zur Verfügung stehen. Handelt es sich um Originale, erhalten Sie eine Quittung von mir.

4. Sobald mir alle erforderlichen Unterlagen mit den für das Gutachten relevanten Informationen vorliegen, erfolgt die Ortsbesichtigung. Die gesamte Immobilie wird augenscheinlich von mir geprüft. Es findet stets eine Innen- und Außenbesichtigung statt. Dabei fertige ich Fotos der Immobilie und eine schriftliche Dokumentation an. Untersuchungen an der Bausubstanz werden augenscheinlich und zerstörungsfrei durchgeführt.

5. Nach Durchsicht und Auswertung aller erforderlichen Unterlagen und den, aus dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnissen erstelle ich das Gutachten bzw. Kurzgutachten für Sie.

6. Die fertige Immobilienbewertung wird ihnen dann wahlweise postalisch (gebunden, in Papierform) oder digital als PDF Dokument zugesendet. Nachdem Sie das Gutachten in Ruhe gelesen haben stehe ich Ihnen bei Bedarf für Fragen zum Gutachten zur Verfügung.

7. Mit Abnahme des Gutachtens zu Ihrer Immobilienbewertung ist unser Sachverständigenhonorar fällig.

Welche Unterlagen werden für die Gutachtenerstattung benötigt?

Sie können im Downloadbereich eine Checkliste herunterladen. Dieser können Sie entnehmen, welche Unterlagen ich für die Bewertung Ihrer Immobilie benötige.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?

Die Honorare für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB richten sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten vorläufigen Verfahrenswertes. Dabei orientieren sich die Honorare an der Honorar-Richtlinie des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kurzgutachten werden in der Regel nach Stunden abgerechnet. Ich unterbreite Ihnen dazu gerne ein pauschales Angebot.

Was ist ein Kurzgutachten bzw. eine gutachterliche Stellungnahme

Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten handelt es sich beim Kurzgutachten (oder Kurzbewertung, gutachterliche Stellungnahme oder auch Marktwertermittlung) um ein Dokument mit deutlich geringerem Umfang. Der Fokus liegt dabei weitestgehend auf der Berechnungen des Bodenwertes sowie des Sachwertes, des Ertragswertes oder des Vergleichswertes, ohne näher auf die Ausführungen der Berechnungen und die Erläuterungen zum Objekt einzugehen. Diese werden nur kurz angerissen.

Wofür kann eine Kurzbewertung verwendet werden?

Kurzgutachten sind dann geeignet, wenn Sie sie als Verhandlungsbasis oder zur Orientierung bei Immobilienkäufen oder -verkäufen benötigen. Ein Kurzgutachten kann auch bei der gütlichen Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall, der Scheidung oder bei der Aufhebung anderer eheähnlicher Gemeinschaften bzw. zur Vermögensübersicht dienen.

Hervorragend ausgebildet & bestens vernetzt

Kontinuierliche Aus- und Weiterbildung gehört seit geraumer Zeit zu meinem Berufsleben und garantiert Ihnen als Kunde, das Sie stets fundiert und kompetent beraten werden.
 

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Immobilienbewerter (DIA)
  • Operatorschulung für Bauthermografie – Sachkunde
  • Fachkunde TRGS 521 u. 524
  • Geprüfter Versicherungsfachmann IHK
  • Zertifizierter Investmentberater DVA
  • Zertifizierter Bauspar- und Finanzierungsberater DVA
  • Kaufmann IHK

 
Seit Anfang des Jahres bin ich zudem Partner im digitalen Expertennetzwerk Bauexperts. Rund 280 qualifizierte Sachverständige an mehr als 200 Standorten in Deutschland bieten kompetente Lösungen für die gewerbliche und private Bau- und Immobilienwirtschaft.

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